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   SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03   

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https://dejure.org/2003,14854
SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03 (https://dejure.org/2003,14854)
SG Aachen, Entscheidung vom 18.09.2003 - S 15 AL 66/03 (https://dejure.org/2003,14854)
SG Aachen, Entscheidung vom 18. September 2003 - S 15 AL 66/03 (https://dejure.org/2003,14854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeit eines Arbeitslosen; Verwertung einer Alterslebensversicherung eines Arbeitslosen; Verfassungswidrigkeit der Absenkung des pauschalierten Freibetrages ; Eingriff in das Rechts- und Sozialstaatsprinzip; Unzulässigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Eine solche liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 43, 291, 391; 79, 29, 45 f).

    Bei der Bestimmung dieser Grenzen sind das schutzwürdige Interesse des betroffenen Personenkreises an einem Fortbestand der bisherigen Rechtslage und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 43, 291, 391; BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 12).

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung von Vermögen aus Verkauf

    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Einen Freibetrag in Höhe von 1.000,00 DM pro Lebensjahr des Arbeitslosen und seines Partners hat auch das Bundessozialgericht (BSG) zur Regelung des § 6 Abs. 4 Alhi-VO 1974 in der Fassung des Artikel 1 der 6. Verordnung zur Änderung der Alhi-VO vom 18.06.1999 (BGBl I 1999, 1433) für rechtmäßig erachtet (Urteil vom 05.06.2003 - B 11 AL 55/02 R).

    Der altersabhängige Freibetrag in Höhe von 200, 00 EURO pro Lebensjahr deckt dieses Sicherungsbedürfnis nicht ab (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 05.06.2003 a.a.O.).Der Kläger kann auch nicht auf § 1 Abs. 3 Nr. 3 Alhi-VO 2003 verwiesen werden, weil die Umwandlung seiner Kapitallebensversicherung in eine sogenannte "Riester-Rente" nicht möglich ist.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Es hat ausgeführt, als allgemeine, vom Einzelfall absehende Regelung sei die Vorschrift zulässig; denn es sei dem Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen nicht verwehrt, anstelle der Einzelfallprüfung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden (vgl. BVerfGE 87, 234 = SozR 3 - 4100 § 137 Nr. 3).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Eine solche liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt und damit die betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfGE 43, 291, 391; 79, 29, 45 f).
  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 2/96

    Zumutbare Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung

    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Die ergänzende Alterssicherung entspricht jedoch einem verbreiteten Bedürfnis und wird - wie der 7. Senat des BSG im Urteil vom 17.10.1996 (7 RAr 2/96) ausgeführt hat - auch politisch befürwortet.
  • LSG Berlin, 02.09.2003 - L 6 AL 16/03

    Kundeninformation - Arbeitslosenhilfe - Lebensversicherung zu verwerten

    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Das Landessozialgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 02.09.2003 (L 6 AL 16/03) gleichwohl den pauschalierten Freibetrag grundsätzlich für rechtmäßig erachtet und ausgeführt, der Umstand, dass Sonderregelungen für Alters- Vorsorgevermögen nur für die Sparer sogenannter "Riester-Renten" oder Angehörige berufsständischer Versorgungseinrichtungen getroffen worden seien, stelle keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar.
  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Bei der Bestimmung dieser Grenzen sind das schutzwürdige Interesse des betroffenen Personenkreises an einem Fortbestand der bisherigen Rechtslage und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 43, 291, 391; BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1993 - 8 A 278/92

    Sozialhilferecht: Umfang der Hilfe zur Pflege, Einsatz einer

    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Denn die Rechtsprechung zur Sozialhilfe hält die Verwertung von Kapitallebensversicherungen grundsätzlich für zumutbar (vgl. OVG Lüneburg FEVS 36, 473, 475; OVG Münster FEVS 45, 58, 60 f; BayVGH vom 09.02.1994 - 12 C 93.1060).
  • VGH Bayern, 09.02.1994 - 12 C 93.1060
    Auszug aus SG Aachen, 18.09.2003 - S 15 AL 66/03
    Denn die Rechtsprechung zur Sozialhilfe hält die Verwertung von Kapitallebensversicherungen grundsätzlich für zumutbar (vgl. OVG Lüneburg FEVS 36, 473, 475; OVG Münster FEVS 45, 58, 60 f; BayVGH vom 09.02.1994 - 12 C 93.1060).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - L 12 (9) AL 265/03

    Arbeitslosenversicherung

    Entgegen der Auffassung des SG Aachen (Urteil vom 18.09.2003 - S 15 AL 66/03 -) verletzt die AlhiV 2002 auch nicht das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).
  • SG Aachen, 12.12.2003 - S 8 AL 111/03

    Arbeitslosenversicherung

    Bei der Bestimmung dieser Grenzen sind das schutzwürdige Interesse des betroffenen Personenkreises an einem Fortbestand der bisherigen Rechtslage und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen (vergleiche BVerfGE 43, 291, 391; BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 12; i.d.S. auch SG Aachen, Urteil vom 18.09.2003 - S 15 AL 66/03 -).
  • SG Aachen, 02.04.2004 - S 8 AL 130/03

    Arbeitslosenversicherung

    Bei der Bestimmung dieser Grenzen sind das schutzwürdige Interesse des betroffenen Personenkreises an einem Fortbestand der bisherigen Rechtslage und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 43, 291, 391; BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 12; in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 18.09.2003 - S 15 AL 66/03 -).
  • SG Aachen, 28.05.2004 - S 8 AL 57/04

    Arbeitslosenversicherung

    Bei der Bestimmung dieser Grenzen sind das schutzwürdige Interesse des betroffenen Personenkreises an einem Fortbestand der bisherigen Rechtslage und die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 43, 291, 391; BSG SozR 3 - 4100 § 111 Nr. 12; in diesem Sinne auch SG Aachen, Urteil vom 18.09.2003 - S 15 AL 66/03 -).
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